Impressum/AGBs

Wirtshaus am Bavariapark
Theresienhöhe 15
80339 München
info@wirtshaus-am-bavariapark.com 
Tel. 089.452 116 91 | Fax 089.452 116 92

Sitz der Gesellschaft:
München / Registergericht: Amtsgericht München / Registernummer: HRA 96971

Persönlich haftende Gesellschafterin:
SPS Beteiligungs GmbH, Registergericht: Amtsgericht München, Registernummer: HRB 191264,
Geschäftsführer: Philip Sedgwick 

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstrasse 19, 80466 München

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE277661543

 

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Copyright © 2012 SPS Bavariapark Gaststätten GmbH & Co.KG.
Alle Rechte vorbehalten.

Geschäftsführer: Philip Sedgwick
Konzeption und Gestaltung: SPS Bavariapark Gaststätten GmbH & Co.KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SPS Bavariapark Gaststätten GmbH & Co.KG.

Präambel

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Betriebe (derzeit: Wirtshaus am Bavariapark, Kongressbar) und auch für jegliche Cateringleistungen vor Ort der SPS Bavariapark Gaststätten GmbH & Co.KG (im Folgenden: SPS) in der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.

I. Geltungsbereich

I.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferung und sonstigen Leistungen, insbesondere Bewirtungs- und Veranstaltungsverträge und für alle Vorbestellungen mit gastronomischer Versorgung.

I.2. Sie gelten auch für alle dem Kunden weiteren erbrachten Leistungen und Lieferungen von uns, auch außer Haus.

I.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden grundsätzlich keine Anwendung; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch uns zu Stande. Es steht uns frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind wir (SPS) und der Kunde.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Wir sind verpflichtet, die vom Kunden reservierten Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten bzw. geltenden Preis für von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von uns an Dritte. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie insbesondere Musikkapellen, Künstler, Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten werden extra berechnet und werden nicht in die Umsatzgarantie mit eingerechnet.

Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese uns in Rechnung gestellt wird.

3. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sie werden von uns im Voraus in Rechnung gestellt. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sowie die Anmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt durch den Veranstalter/Kunden oder wie anders schriftlich vereinbart. Wir können grundsätzlich darüber vom Veranstalter/Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen.

4. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die 5 Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wurde.

5. Bei Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 50% des Gesamtpreises zu verlangen. Die restlichen 50% der Rechnung werden nach Ende der Veranstaltung zur Bezahlung 10 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht wie vereinbart geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.

6. Öffnungszeiten sind von Montag bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr. In der Kongress Bar von Dienstag bis Donnerstag 18.00 Uhr bis 1.00 Uhr und Freitag/Samstag von 18h00 bis 2.00 Uhr. Bei Veranstaltungen, die sich über diese angegebenen Zeiten ausdehnen sollten, behalten wir uns das Recht vor, einen Nachtzuschlag pro noch für Ihre Veranstaltung arbeitenden Mitarbeiter je angefangene Stunde zu berechnen. Die Höhe dieses Betrages wird im Veranstaltungsvertrag festgelegt. Sperrzeit für unsere Gaststätten gemäß der Präambel ist 24.00 Uhr, bzw. 1.00/2.00 Uhr. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist musikalische Gestaltung jeder Art nur bis 22.00 Uhr bei Veranstaltungen im Außenbereich des Wirtshauses am Bavariapark und der Kongress Bar möglich.

7. Eine Debitorenrechnung ist mit einer vorausgegangenen schriftlichen Bestätigung mit genauer Rechnungsanschrift möglich. Bei Debitorenrechnungen unter € 100,– berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 5,–.

8. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen.

9. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so können wir den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

10. Die Preise können von uns ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Personenzahl der zu bewirtenden Personen, oder der Leistung wünscht und wir dem zustimmen.

11. Bei Zahlungsverzug ist unser Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9%-Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen SPS gegenüber einer Forderung von SPS aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen unseres Hauses.
1. Ein Rücktritt (=Abstellung oder Stornierung) des Kunden ist kostenfrei nur möglich mit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Ist ein kostenfreies Rücktrittrecht bis zu einem bestimmten Termin vereinbart worden, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Recht muss schriftlich ausgeübt werden.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Plätzen rechnen wir die Einnahmen aus anderweitiger Vergabe der Plätze sowie die ersparten Aufwendungen an.

4. Im Falle einer Stornierung sechs bis vier Wochen vor der Veranstaltung erlauben wir uns, eine Stornogebühr von 500,00€ zu erheben.

Vier bis drei Wochen vor der Veranstaltung werden wird eine Stornogebühr von 25% der geschätzten Kosten erhoben.

Drei bis zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung werden 50% der geschätzten Veranstaltungskosten erhoben.

Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung 2 bis 1 Woche (7 Tage) vor dem Reservierungszeitpunkt berechnen wir den Endpreis abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von 20%.

Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 15,– pro Person in Ansatz gebracht. Bei einer à la carte
Reservierung berechnen wir eine Gesamt-Pauschale von € 25,– pro Person.

Sieben bis zwei Tage vor der Veranstaltung erlauben wir uns 90% der gesamten, geschätzten Veranstaltungskosten zu erheben.

Ab 48 Stunden vor Veranstaltung oder bei No-Show werden wir 100% der gesamten geschätzten Veranstaltungskosten berechnen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Reservierte Tische oder Nebenräume stehen dem Auftraggeber zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Bei Nichterscheinen werden die Plätze nach 15 Minuten freigegeben, danach besteht kein Anspruch mehr seitens des Kunden. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung von uns.

V. Rücktritt SPS

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart wurde, sind wir in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wir sind ferner in nachfolgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

  • −  wenn der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung nicht leistet und auch nicht nach demVerstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist leistet
  • −  wenn höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung desVertrage unmöglich machen
  • −  wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den reibungslostenGeschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste gefährdet
  • −  wenn Plätze unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. Angabenzur Person des Kunden oder des Zweck, reserviert werden.3. Bei berechtigtem Rücktritt unseres Hauses besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.VI. Haftung1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch den Kunden selbst, oder einen Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung des Kunden oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden verursacht werden.2. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.3. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    4. Die sich aus Ziffer 3. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

    5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben oder wenn gemäß Ziffer IV.2 ein Rücktrittsrecht vereinbart wurrde.

VII. Verjährung

1. Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln oder Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder es sich um Ansprüche von Schadenersatz wegen der Verletzung von Körper, Leib oder Leben oder um Ansprüche aus Produkthaftung handelt.

2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1,74 Abs. 3, §§ 444, 47975 BGB).

3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt ebenso für mündliche Abreden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist München.

3. Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in München. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage gemäß einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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