Als Biergarten (auch Bierkeller und „auf dem Bierkeller“) bezeichnet man im engen Sinn einen besonderen Typ einer Gartenwirtschaft, deren Ursprung in Bayern zu finden ist. (Quelle: Wikipedia)
„Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.“ (Auszug aus der Begründung der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999)
Die Geschichte der Biergärten
Nach alten Überlieferungen haben wir die Einrichtung der Biergärten der katholischen Kirche und zwei ihrer Heiligen zu verdanken.
Gemäß der bayerischen Brauordnung aus dem Jahre 1539 durfte Bier nur zwischen dem Fest- und Feiertag des heiligen St. Michael (am 29. September) und dem Ehrentag des heiligen Georg (am 23. April) gebraut werden.
Da im Sommer höchste Brandgefahr beim Biersieden bestand, war das Brauen in dieser Zeit verboten, weshalb für diese Zeit ein Biervorrat angelegt werden mußte. Um die Haltbarkeit dessen zu erhöhen, wurde das letzte Bier etwas stärker eingebraut: das sogenannte Märzenbier, welches den Sommer über verkauft werden sollte. Allerdings bestand immer noch das Problem, wie das Bier kühl gehalten werden sollte. Die Lösung war schließlich der Bau von Bierkellern! Vorbild waren dabei die Keller der Privathaushalte, die damals zur Lagerung verderblicher Vorräte dienten. Die Kellerräume der Brauereien waren durch die Produktion belegt.
In der Nähe oder meist direkt neben dem Brauhaus entstanden deshalb spezielle Bierkeller. Der hohe Grundwasserspiegel in München ließ es jedoch nicht zu, dass diese tief genug angelegt werden konnten, weshalb im Winter Eis in Stangen aus den umliegenden Weihern gesägt werden musste um das Bier zu kühlen. Zusätzlich wurden große Bäume – meist Kastanien – gepflanzt um Schatten zu spenden. Dadurch entwickelte sich die Kastanie mit ihren großen Blättern zum traditionellen Biergartenbaum.
Da die Brauer ihr Bier direkt an die Bevölkerung verkaufen wollten, wurden Tische und Bänke unter die Bäume gestellt und das kühle Bier feilgeboten. Münchens Wirte liefen Sturm dagegen, denn die Brauer, so ihr Argument, sollten die Wirte beliefern und nicht an jedermann ihr Bier verkaufen.
Um einer Rebellion vorzugreifen, lenkte der Bayernkönig Ludwig I. ein: Er genehmigte zwar den Bierausschank über den Kellern, verbot den Brauern aber Essen zu verkaufen. Wer seine Maß Bier also unter den Kastanienbäumen genießen wollte, musste seine Brotzeit selbst mitbringen. Daran hat sich in den klassischen Biergärten bis heute auch nichts geändert und es ist weiterhin eine beliebte Tradition.